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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 127

1911 - Erfurt : Keyser
— 127 — tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?) Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht ') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt. 2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.

2. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 69

1902 - Karlsruhe : Lang
— 69 - Sehr zahlreich waren im deutschen Reiche die Klöster. Unter diesen Zeichneten sich besonders die des Benediktinerordens aus durch Pflege der Wissenschaften und Künste, durch Sorge für deu Unterricht der Jugend, sowie durch Beförderung des Ackerbaues und der Gärtnerei. Dies gilt vornehmlich von den Klöstern Tegernsee, St. Gallen, Reichenau, Clüuy, St. Blasien, Hirsau, Hersfeld, Fulda. Die Städte. Schon vor der Völkerwanderung gab es in Deutschland viele Städte, die von den Römern gegründet worden waren, so Breisach, Straßburg, Speier, Worms, Mainz, Bonn, Köln, Trier, Baden, Augsburg, Regensburg, Passau. Andere Städte entstanden erst später im Anschlüsse au eine Kirche, ein Kloster, ein festes Schloß, oder durch Erweiterung eines Dorfes in günstiger Verkehrslage. Unter Heinrich I. wurden viele Dörfer und Flecken mit Mauern versehen und erhielten Stadtrechte. Die Einwohner der Städte trieben ursprünglich Ackerbau wie die Landbewohner: im Verlause der Zeit verlegten sie sich auf das Handwerk und den Handel. Die Bürger einer Stadt hatten nicht alle die gleichen Rechte. Man unterschied die Geschlechter, d. h. die alteingesessenen reichen Bürgerfamilien, auch Adelige, die das Bürgerrecht hatten, und die Handwerker oder Zünfte; aus den Geschlechtern wurden die Stadtobrigkeiten gewählt; die Handwerker konnten wählen, aber nicht gewählt werden. Die Leute des gleichen Handwerks bildeten eine Zunft; der Zunftmeister und die Zuuftältesteu hatten darüber zu wachen, daß die Meister, Gesellen und Lehrlinge ehrlich arbeiteten und einen ehrbaren Wandel führten. Wenn der Handwerksgeselle aus Wanderschaft ging, so fand er überall bei seiner Zunft sozusagen eine zweite Heimat. Im vierzehnten Jahrhunderte erhielten die Zünfte Anteil an der Stadtregierung. Die Städte waren teils Reichsstädte, teils Landstädte. Die Reichsstädte hatten nur den Kaiser als Herrn über sich und übertrafen an Macht und Ansehen manchen Fürsten, so Straßburg, Köln, Lübeck, Nürnberg, Augsburg. Die Landstädte waren einem Fürsten, Bischof, Kloster, oder auch einem einfachen Adeligen untertan. Die deutschen Städte waren ausgezeichnet durch die Schönheit ihrer Kirchen, Rathäuser und öffentlichen Plätze; die Straßen waren allerdings meist eng und krumm; denn, weil die Städte durch Mauern mit Türmen und durch Gräben befestigt waren, mußte man eng bauen. Die Häufer waren bequem und wohnlich gebaut und mit soliden, oft kostbaren Geräten eingerichtet; reiche Familien der Reichsstädte besaßen oft nicht weniger Silbergeschirr und sonstige Kostbarkeiten als heutzutage mancher Fürst. Der Stolz der Stadtbürger war Tüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Rührigkeit im Geschäfte, Handel oder Handwerk und Ehrbarkeit im Wandel. Von ihrer Frömmigkeit geben heute noch die herrlichen Kirchen der alten Städte Zeugnis, von ihrer Mildtätigkeit die Stiftungen für Arme und Kranke. Dabei waren sie wehrhaft, und jede Stadt besaß ein Bürgerheer, so gut bewaffnet und geübt, daß sie feindlichen Angriff der Fürsten und Adeligen abwehren konnte; wo die Wehrkraft einer Stadt nicht ausreichte, taten sich mehrere Städte zu Schutz und Trutz zusammen. Durch die Städte gingen die großen Landstraßen, aus denen die Kaufmannsgüter befördert wurden; in den Städten wurden die Jahrmärkte gehalten, und von Handwerkern wurde alles verfertigt, was der Bürger und der Landwirt, der Geistliche und der Kriegsmann an Gewand, Geräten, Waffen bedurfte. Daher war Wohlstand und Reichtum in den Städten. Die Bürger lebten behaglich und ließen sich an Speise, Trank, Kleidung nichts abgehen. Zu Zeiten mußten die Obrigkeiten einschreiten, weil Wohlleben und Kleiderpracht übertrieben wurden. Nicht nur Gewerbe und Handel, sondern auch Kunst und Wissenschaft wurden in den deutschen Städten gepflegt. Geschickte Baumeister waren überall zu finden; noch

3. Elsässische Geschichtsbilder - S. 22

1884 - Straßburg : Bull
— 22 — führten die Kaiser selbst die Verwaltung von Schwaben und Elsaß, so Friedrich Ii., Heinrich Vii. und Konrad Iv. Nur der unglückliche Konradin, der letzte Hohenstause, vermochte nicht die Krone, die seine Väter besessen hatten, zu erlangen. Er endete als Herzog von Schwaben und Elsaß sein jugendliches Leben auf dem Schafott zu Neapel 1268. In der Zeit der Hohenstaufen traten im Elsasse neben den Herzogen die Landgrafen bedeutender hervor. Sie hatten die Pflege der Gerichtsbarkeit in den dem deutschen Reiche unmittelbar untergebenen Gebieten. Die Landgrafschaften waren geteilt; die eine bestand im Niederelsasse, die andere im Oberelsasse. Dort besaßen sie die Grafen von Werth und nach ihrem Aus-sterben in der Mitte des 14. Jahrhunderts die Grafen von Otlingen, welche 1362 jhre Anrechte an Johann von Lichten -berg, den Bischof von Ttraßburg, verkauften. Im Besitze der ober-elsässischeu Landgrafschaft waren die Grafen von Habsburg, die sich durch Heiraten, Verträge, Erbschaften, wie durch Sparsamkeit und Mut eine rasch wachsende Macht erworben hatten. So fielen namentlich die Besitzungen der Herren von Pfirt, deren Geschlecht im Anfang des 14. Jahrhunderts ausstarb, an die Habsburger. Diese umfaßten den heutigen Sundgau, also Pfirt, Alt-kirch, Mülhausen, Thann, St. Amarin, Masmünster, Belfort. Durch diesen bedeutenden Besitz gewannen die Habsburger den größten Einfluß auf die Schicksale des Elsasses. Unter den Hohenstaufen, besonders unter Friedrich Ii., erwachte im Elsasse städtisches Leben und entwickelte sich zu herrlicher Blüte. Es erhoben sich eine Menge städtischer Gemeinwesen, die alle unmittelbar unter dem deutschen Reiche stehen wollten. Voran ging Straßburg. Der Rhein, der heute mehrere Kilometer östlich von der Stadt fließt, ging zur Zeit der Römer dicht an dem alten Kastell vorüber. Der Hauptverkehr war jedoch nicht ans dem Rhein, sondern auf der Jll, au der sich nicht weniger als 1500 Fischer niedergelassen hatten. Außerdem zog hier die Hauptstraße über den Rhein, wonach die Stadt die Burg an der Straße, Straßburg, genannt wurde. Straßburg war Residenz der Bischöfe, welche der Bürgerschaft gegenüber große Rechte hatten. Ihnen sind die ersten Anfänge des städtischen Gemeindewesens zu danken. Sie ernannten die Richter und den Schultheißen, die erste obrigkeitliche Person. Jeder Bürger war dem Bischof zu Herrendiensten wäh-

4. Elsässische Geschichtsbilder - S. 30

1884 - Straßburg : Bull
— 30 — Basel einen Vertrag. In diesem verpflichtete sich Albrecht auf sein königliches Wort, die andern durch einen Eid, während vier Jahren Frieden zu halten. Dieser Vertrag wurde erneuert 1310 unter Heinrich Vii., dem Nachfolger Albrechts. Als Heinrich 1313 starb, stellte die eine Partei Ludwig den Bayer, die andere Friedrich den Schönen von Österreich als Kaiser auf. Friedrich wurde besonders von seinem Bruder Leopold, dem Landgrafen von Elsaß, unterstützt. Bei Mühldorf kam es zwischen den beiden Gegnern zum Entscheidungskampfe. Friedrich wurde besiegt und gefangen genommen. Seine Freiheit mußte er mit dem Verzicht auf die Krone erkaufen. — Während der folgenden Jahre wurde das Elsaß zwar von keinen Kriegsunruhen aufgeregt, aber Pest und Hungersnot wüteten im Lande und rafften Tausende dahin. In dieser Zeit gingen auch in dem Städtewesen bedeutende Bewegungen vor sich, was wir am besten in Straßburg beobachten können. Die Zorn und Mülnheim. (1332.) In den Städten hatte sich immer mehr ein Stand herausgebildet, der bisher nur von untergeordneter Bedeutung gewesen war — der Stand der Handwerker. Sie waren durch Fleiß und Sparsamkeit zu einer gewissen Wohlhabenheit gelangt, und beanspruchten demnach auch Vertretung in dem Rate der Stadt. Die einzelnen Gewerbe bildeten Verbindungen, die man Zünfte nannte. Deren gab es in Straßburg 25. Wenn auch Straßburg seine Verwaltung frei und unabhängig führte, so fiel doch die Leitung nur hervorragenden Familien, die den Adel der Stadt ausmachten, zu. Es war dabei natürlich, daß sich unter denselben bald Parteien bildeten. Dies waren die Geschlechter der Zorn und der Mülnheim mit ihren Anhängern. Sie versammelten sich des Abends in ihren Trinkstuben und besprachen die Angelegenheiten der Stadt. Oft aber kam es zwischen den beiden Parteien zu Streitigkeiten, die fast immer in Schlägereien ausarteten. Mußte ja doch 1321 ein neues Rathaus erbaut werden, weil das alte der Trinkstube der Mülnheimer näher lag als der der Zorn; denn die letzteren hatten, wenn es in der Ratssitzung zum

5. Überblick über die Brandenburg.-Preuß. Geschichte bis zum Regierungsantritte des Großen Kurfürsten, Allgemeine Geschichte von 1648 bis zur Gegenwart - S. 45

1907 - Leipzig : Hirt
3. Frankreich. Ludwig Xiv 45 auch das schlechteste, war ihm gut genug, dieses Ziel zu erreichen. Der Volksvertretung entzog er jeden Einflu auf die Verwaltung. Sein Kriegs-minister Louvois schuf ihm ein wohlgeschultes Heer, sein Finanzminister Colbert ordnete die zerrtteten Geldverhltnisse des Staates, hob Handel und Gewerbe. Feldherren, die zu Lande und zur See tchtig waren, fhrten seine Kriege gegen Holland, Spanien, England und das Deutsche Reich. Waren die kaiserlichen Waffen siegreich, so hetzte er die Trken gegen das Reich, um die Streitkrfte des Kaisers zu teilen. Unter ihm erlangte Frankreich die Herrschaft des Mittelmeeres. Die Blte der franzsischen Literatur fllt in seine Regierung. Die groen Tragiker Corneille und Racine, der groe Lustspieldichter Moliere, der Fabeldichter Lafontaine, die bedeutenden Kanzelredner Flechier, Bourdaloue, Massillon und Fenelon, die gewandten Briefstellerinnen Madame de Sevigne und Frau von Maintenon Zieren sein Zeitalter. Der franzsische Hof wurde der Mittelpunkt irdischen Glanzes. Die groen Lustschlsser mit den prachtvollen Marmortreppen zu Versailles, die berhmten Gartenanlagen mit Springbrunnen, die franzsischen Hof-trachten und Hofgebruche wurden vorbildlich fr ganz Europa. Namentlich vergeudeten die kleinen deutschen Fürsten das Geld ihrer Untertanen, um die Bauten und Feste des Franzosenknigs nachzuahmen. Die sran-zsische Mode und die franzsischen Percken fanden berall Nachahmung (Fig. 158 bis 163), und die franzsische Sprache wurde die Sprache der deutschen Hfe und der Staatsmnner. Die meisten deutschen Fürsten erhielten Jahrgelder von dem Franzosen; dafr entzogen sie ihre Hilfe dem Kaiser. In seinem bermute lie Ludwig eine Uhr anfertigen, in der ein knstlicher Hahn, das Sinnbild Frankreichs, bei jedem Stunden-schlage krhte; der deutsche Adler aber, der ebenfalls an der Uhr ange-bracht war, zitterte bei diesem Krhen jedesmal am ganzen Leibe. Ein groes Bild stellte den König selbst dar, stehend auf dem Nacken von vier Sklaven, die den deutschen Kaiser, Holland, Spanien und Branden-brg versinnbildeten. Hohn auf die Zerrissenheit und Schwche des Deutschen Reiches war die Einsetzung der sogenannten Reunionskammern. Ludwig erklrte, da ihm alle Orte gehrten, die jemals im Lehens- oder Erbschafts-verbnde zu den Landstrichen gehrt htten, die im Westflischen Frieden und nachher an Frankreich abgetreten worden waren. Er setzte deshalb vier Ausschsse ein, die solche Orte ausfindig machen sollten. Hatten diese Ausschsse einen solchen Ort gefunden, so lie er ihn sofort besetzen. So kamen Luxemburg, die Städte Zweibrcken und Saarbrcken unter seine Herrschaft. Zwar gab er diese Orte spter heraus, aber Elsa mit Straburg blieb verloren. Der uere Glanz hatte groes Elend im Innern des franzsischen Landes im Gefolge. Die Prunkbauten, die vielen Kriege hatten so uu-

6. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 46

1912 - Breslau : Hirt
46 C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. Lothringen mit Metz von Frankreich abgetreten und diese Gebiete als un- mittelbares Reichsland mit dem Deutschen Reiche für immer vereinigt. Durch Gesetz vom 31. Mai 1911 hat Elsaß-Lothringen eine Verfassung erhalten und gilt als Bundesstaat? im Bundesrate führt es drei Stimmen. Diese Stimmen werden nicht gezählt, wenn sie allein den preußischen Stimmen die Mehrheit geben würden oder wenn über Änderungen der Verfassung ab- gestimmt wird. Die Staatsgewalt in Elsaß-Lothringen übt der Kaiser aus. An der Spitze der Landesregierung steht ein Statthalter, der vom Kaiser unter Gegen- Zeichnung des Reichskanzlers ernannt und abberufen wird. Der Statthalter, der in Straßburg residiert, ernennt und instruiert die Bevollmächtigten zum Bundesrat und gegenzeichnet die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers, wodurch er die Verantwortlichkeit für sie übernimmt. Der Kaiser kann dem Statthalter landesherrliche Befugnisse übertragen. Der Umfang dieser Über- tragung wird durch kaiserliche Verordnung bestimmt, die vom Reichskanzler gegenzuzeichnen ist. Landesgesetze für Elsaß-Lothringen werden vom Kaiser mit Zustimmung des aus zwei Kammern bestehenden Landtages erlassen. Die Gesetzentwürfe über die Feststellung des jährlichen Landeshaushaltsetats werden zuerst der Zweiten Kammer vorgelegt und von der Ersten Kammer im ganzen an- genommen oder abgelehnt. Der Ersten Kammer gehören als Mitglieder an: die Bischöfe zu Straßburg und Metz sowie während der Sedisvakanz eines der Bistümer sein ältester Bistumsverweser, der Präsident des Oberkonsistoriums der Kirche Augsburgischer Konfession und der Präsident des Synodalvorstandes der reformierten Kirche, der Präsident des Oberlandesgerichts zu Colmar, ein ordentlicher Professor der Kaiser-Wilhelm-Universität Straßburg, ein Vertreter der israelitischen Konsistorien, je ein Vertreter der Städte Straßburg, Metz, Colmar und Mül- Hausen, je ein Handelskammervertreter derselben vier Städte, je zwei Land- wirtschaftsvertreter der Bezirke Oberelsaß, Unterelsaß und Lothringen (von denen je einer bäuerlicher Kleinbesitzer sein muß) und zwei Handwerksvertreter. Zusammen also 23 Mitglieder. Dazu treten in Elsaß-Lothringen wohnhafte Reichsangehörige, welche der Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernennt und deren Zahl die der übrigen Mitglieder nicht übersteigen darf. Sobald durch Reichs- oder Landesgesetz eine Arbeitervertretung (Arbeitskammer) ge- schaffen ist, hat sie drei Vertreter des Arbeiterstandes als weitere Mitglieder in die Erste Kammer zu wählen. Wählbar sind nur Reichsangehörige, die in Elsaß-Lothringen ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sind. Die Mitgliedschaft der gewählten und ernannten Kammermitglieder dauert fünf Jahre. Die Zweite Kammer geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung nach Maßgabe des mit dem Verfassungsgesetz gleichzeitig angenommenen Wahlgesetzes hervor. Die Abgeordneten der Zweiten Kammer werden in Zeiträumen von fünf Iahren neu gewählt. Dem Kaiser steht es zu, die Kammern zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen, zu schließen und aufzulösen.

7. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 48

1912 - Breslau : Hirt
48 C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. die Funktionen des Kreistages der Gemeinderat aus. An der Spitze einer jeden Gemeinde steht ein Bürgermeister mit einem oder mehreren Beigeordneten, denen ein Gemeinderat zur Seite steht. In den Geschäftsbereich der zweiten Abteilung fallen sämtliche An- gelegenheiten der Justizverwaltung sowie die Kultusangelegenheiten. Der Bezirk des Oberlandesgerichts zu Colmar umfaßt ganz Elsaß- Lothringen und zerfällt in 6 Landgerichtsbezirke. Landgerichte befinden sich in Strasburg, Zabern, Colmar, Mülhausen, Metz und Saargemünd, die Zahl der Amtsgerichte beträgt im ganzen 77. In kirchlicher Hinsicht bilden die Bezirke Ober- und Unterelsaß eine katholische Diözese mit dem Sitz des Bischofs in Straßburg, der Bezirk Lothringen eine zweite mit dem Bischofssitz Metz. Die beiden Bischöfe unter- stehen in kirchlicher Beziehung dem päpstlichen Stuhle unmittelbar. Die Kirche augsburgischen Bekenntnisses wird geleitet von einem Direktorium (in Straßburg) und einem Oberkonsistorium. Es bestehen sieben Kircheninspektionen, von denen sechs auf den Bezirk Unterelsaß entfallen, eine auf Oberelsaß. Die reformierte Kirche in Elsaß-Lothringen unterscheidet sich von der Kirche Augsburger Konfession durch die Lehre und durch die besondere Or- ganisation der Kirchenbehörden. Sie wird verwaltet durch fünf Konsistorien ohne gemeinschaftliche Oberbehörde. Die Leitung der inneren Angelegenheiten des israelitischen Kultus haben drei Konsistorien, deren Sitz für jeden Bezirk in der betreffenden Be- zirkshauptstadt ist. Zur dritten Abteilung gehören die Verwaltung der direkten Steuern, der Zölle und indirekten Steuern, die Landwirtschaft, die Verwaltung der Forsten, das Kataster- und Vermessungswesen. Behufs Unterstützung des Ministeriums ist als dessen regelmäßiger Beirat in der Förderung der Land- Wirtschaft ein Landwirtschaftsrat eingesetzt. Dem Ministerium nebengeordnet ist der Oberschulrat. in dem der Staats- sekretär den Vorsitz führt. Ihm untersteht die Beaufsichtigung und Leitung des gesamten höheren und niederen Unterrichtswesens mit Ausschluß der auf die Universität bezüglichen Angelegenheiten, deren Leitung dem Staatssekretär unmittelbar übertragen ist. An öffentlichen höheren Schulen bestehen 14 Gymnasien, 2 Realgymnasien, 1 Progymnasium, 6 Oberrealschulen, 7 Realschulen. Dazu kommen, aus Kirch- lichen Mitteln unterhalten, 4 Gymnasien. Die Zahl der Lehrerbildungs- anstalten, Lehrer- und Lehrerinnenseminare sowie Präparandenschulen beläuft sich auf 12, die der aus Landesmitteln unterstützten städtischen höheren Mädchenschulen auf 23. Dazu kommen endlich noch die Technische Schule zu Straßburg, die Landwirtschaftsschule zu Rufach und die Ackerbauschule auf der Iudenmatt bei Rufach. Zum Zwecke der Förderung von Kunst und Wissenschaft ist am 28. April 1872 die Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg gegründet worden. /

8. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 175

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
in der Staatsverwaltung, ergriff er die Zgel der Regierung. Die Ver-grerung des Staates unter seinem Vorgnger und die vernderten Zeitverhltnisse und Zustnde erforderten innere Reformen; ganz besonders wre es notwendig gewesen, die Armee, mit Rcksicht auf die Vorgnge in Frankreich fortzubilden. Der König besa aber fr feilt schwieriges Amt nicht das ntige Selbstvertrauen; es fehlte ihm die rasche, khne Entschlossenheit und der durchgreifende Wille, ein Mangel, den feine liebevolle Bescheidenheit noch vergrerte. Manches wurde in Preußen gleich zu Anfang feiner Regierung anders. ' Zunchst suberte er den Hof und die Verwaltung von den unlautern Elementen; denn durch. den verkehrten Einflu, den gleisnerische Rte ans seinen Vater ausgebt hotten,- waren unwrdige Männer zu Amt und Ehren gekommen. Der neue König erklrte: Der Staat ist nicht reich genug, um unttige und mige Glieder zu besolden." In allem verlangte der König Ordnung. Pnktlichkeit und Spar-samkeit. und so war es ihm mglich, den Untertanen die Abgaben zu erleichtern und die Staatsschulden zu bezahlen. Doch wo es ntig war, zeigte der König eine freigebige Hand; an wirklich Be-drftige, fr Armenhuser und die Bildung des Volkes schenkte er reichlich. Mit der Knigin bereiste er alle Provinzen seines Landes und sah nach, wo und wie er seinem Volke helfen knne. Von dem Throne herab gab er mit feiner frommen etrtcthliit allen Untertanen das beste Beispiel eines edlen, christlichen Familienlebens.') 2. Der Reichsdeputationshauptschlu. (1803.) Der friedliebende König fnchte seinem Lande die Ruhe zu erhalten und beteiligte sich deshal^. nicht an der zweiten Koalition (17991801), obgleich alles ein entschiedenes Austreten Preuens zu guusten der Verbndeten (sterreich. Neapel, Rußland, Trkei und England) sorderte. Dadurch hatte Napoleou leichteres Spiel und entri Deutschland im Frieden zu Lne-ville (1801) das ganze linke Rheinufer (S. 168). Nach dem Reichsdeputationshauptschle (S. 168) vom Jahre 1803 erhielt Prenen die Bistmer Paderborn und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster nebst der .Stadt Mnster, serner das Eichsfeld, die Stadt Ersurt und mehrere Abteien und Reichsstdte, im ganzen'99o qkm fr 2640 qkm, die durch den Frieden von Bafel verloren gegangen waren. ') Erg. Nr. 26.

9. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 204

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
jebes Kind verpflichtet war. vom 6. bis zum 14. Lebensjahre die Schule zu besuchen. Zur Ausbildung tchtiger Lehrer wurden mehrere Seminare eingerichtet. Das preuische Schulwesen stand bald in solch hohem Ansehen, da aus allen Staaten Europas Männer herkamen um es kennen zu lernen. Gymnasien, Real- und Gewerbeschulen entstanden in grerer Anzahl, die Universitt Wittenberg wurde mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue fr die unter franzsischer Herrschaft aufgehobene Hochschule zu Duisburg er-richtet. 1810 war auf Anregung von Wilhelm von Humboldt die Universitt zu Berlin ins Leben gerufen. Die Universitt zu Frauk-surt a. d. O. wurde mit der Breslauer Jesuiten-Akademie zu einer Universitt verbunden. 4. Die kirchlichen Angelegenheiten. In kirchlichen Angelegen-Helten gelang dem Könige die lange schon erstrebte Vereinigung der Lutheraner und Reformierten zur Evangelischen Landeskirche" oder Union". Den protestantischen Bewohnern des Zillertales ffnete er sein Land und siedelte sie in Erdmannsdorf in Schlesien an. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche wurden durch die Zirkumskriptiousbulle de salute animarum" vom Jahre 1821 mit dem .Japfte Pins Vii. geregelt. Die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten wurde zwei Erzbischsen ((Bin und Posemgnesen) und sechs Bischfen (Mnster, Paderborn, Trier, Breslau, Kulm und Ermland) bertragen. Cjn Streit der L^miskte Me^n, welcher zur Verhaftung der Erz-blfchfe Klemens August von Droste-Vischeriug von Eln und Martin Duuiu von Posen-Gnesen fhrte, fand feine Erledigung unter dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. 5. Neuordnung des Steuerwesens. Preußen hatte eine Staats-schuld^ von 200 Mill. Talern. Um diese abtragen und die Wunden, die die Kriege dem Lande geschlagen hatten, heilen zu knnen, muten neue Steuerquellen erschlossen werden. Die Grund- und Gebnde-steuer, die bisher das Land zu entrichten hatte, wurde auch den Stdten auferlegt; zu der bereits bestehenden Gewerbe-, Erbschafts- und Stempelsteuer kam eine Klassensteuer. In den Stdten wurde eute Schlacht- und Mahlsteuer erhoben. Die Regelung des Steuerwesens fr den ganzen Staat an Stelle der Territorialwirtschaft trat die Staatswirtschaft -fhrte zur wirtschaftlichen und politischen Einigung. Schon nach zwanzig Jahren war es mglich, die Staatsschuld zu tilgen und mit der Ansammlung eines Staatsschatzes zu beginnen.

10. Geschichte der Neuzeit - S. 266

1887 - Wiesbaden : Kunze
266 Dritte Periode der Neuzeit. Rückzüge nach Mantua und zur Räumung von Piemont, Genua und Mailand. Der französische General Moreau, welcher gleichzeitig mit Napoleons Einfall in Italien mit seiner Armee über den Rhein gegangen war, schlug die östreichischen Heere wiederholt, am entscheidendsten bei Hohenlinden (3. Dez. 1800) und drang bis Linz vor. Da sah sich der Kaiser Franz genötigt, für sich und das deutsche Reich den Frieden zu Lüneville (9. Febr. 1801) zu schließen. Ein trauriger Friede! Alles deutsche Land links des Rheines wurde Frankreich einverleibt. Um die Entschädigungen für die dadurch in Nachteil versetzten deutschen Fürsten und Stände zu ordnen, wurde ein eigener Ausschuß bestellt, welcher durch den Reichsdeputatious-Hauptschluß 1803 sein verwickeltes Geschäft erledigte. Hierdurch wurden die Kurwürden von Köln und Trier aufgehoben; der Kurfürst von Mainz, Karl Theodor von Dalberg, erhielt den Titel Kurerzkanzler, bekam das Fürstentum Aschaffenburg, die freie Reichsstadt Wetzlar und das Bistum Regensburg, wo er nunmehr residierte. Hessen-Kassel Württemberg, Baden und Salzburg wurden Kurfürstentümer. Die Reichsstädte verloren bis auf sechs (Augsburg, Nürnberg, Frankfurt, Hamburg, Lübeck, Bremen) ihre bisherige Selbständigkeit, die meisten Bistümer und Abteien wurden eingezogen, die Bischöfe zu Beamten der Fürsten gemacht, die Reichs grafen rne-diatisiert d. h. zu Unterthanen der größeren Landesherren erklärt, die kaiserliche Gewalt gemindert und die Macht der Fürsten erhöht. Preußen erhielt für das aufgegebene linksrheinische Gebiet von 48 Q-M.: Hildesheim, Paderborn, Erfurt, einen Teil von Münster und die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen, Goslar, zusammen 230 Q.-M. mit !/2 Mill. Einw.; Hannover bekam Osnabrück; Hessen-Darm st a d t: Westfalen; Baden: Mannheim, Heidelberg, Konstanz; Bayern: Würzburg, Bamberg, Passau und 17 Reichsstädte. Der Fürstenrat wurde noch durch 82 Stände gebildet; die inneren Landesverträge und die bestehenden Religionsverhältnisse hatten keine Änderung erfahren. England schloß mit Frankreich in übereilter Weise (27. März) 1802 den Frieden zu Amiens, in welchem es die meisten der eroberten westindischen Kolonien an Frankreich zurück gab und die Insel Malta, die es an sich genommen, dem Johanniterorben wieber zu überlassen versprach, was jeboch unterblieb. Frankreich erkannte die Republik der sieben ionischen Inseln an. Nachbetn Bonaparte mit allen Mächten Frieden geschlossen
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